Inkassounternehmen Scholles GmbH
Forderungsmanagement

Unser Inkassoservice


Hauptaufgabe

Als amtlich zugelassenes Inkassounternehmen ist unsere Hauptaufgabe das Einziehen kaufmännisch ausgemahnter, noch nicht gerichtlich geltend gemachter Forderungen.


Mahnung

Sobald sich der Schuldner mit dem Begleichen einer Rechnung in Verzug befindet, wird er von unserem Unternehmen schriftlich zur Zahlung Ihrer offenen Forderung angemahnt.

 

Das persönliche Gespräch

Bleiben die schriftlichen Mahnungen erfolglos, versuchen wir im Gespräch mit dem Schuldner noch eine Regelung zu erreichen.


Das gerichtliche Mahnverfahren 

Sollte der Schuldner weiterhin nicht reagieren, werden wir auf Ihren Wunsch das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.
Die dafür notwendige Vertretungsbefugnis steht uns als registrierter Inkassodienstleister nach Ihrer Vollmachtserteilung zu und wird in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei  eingeleitet.


Die Zwangsvollstreckung

Endet das gerichtliche Mahnverfahren mit einem Vollstreckungsbescheid wird die Zwangsvollstreckung betrieben.


Die Langzeitüberwachung

Da titulierte Forderungen erst nach 30 Jahren verjähren, bedeutet dies, dass wir den Schuldner durch Adresspflege, Überwachung der Vermögensverhältnisse weiterhin beobachten,   um die berechtigte Forderung erfolgreich einzuziehen.




Welche Kosten muss der Schuldner, welche der Gläubiger tragen?


Erst nach Vorliegen des Verzuges können Sie als Gläubiger Gebühren vom Schuldner verlangen

Befindet sich Ihr Schuldner zum Beispiel nach einer ersten Mahnung im Verzug, muss er Ihnen als Gläubiger die weiteren Kosten erstatten, die für die Realisierung Ihrer berechtigten Forderung nötig sind. Dazu gehören auch unsere Gebühren – die Inkassokosten gehören zum sogenannten Verzugsschaden.

Erfolgsprovisionen

Zwischen Auftraggeber und Inkassounternehmen vereinbarte Erfolgsprovisionen sind kein Verzugsschaden und vom Auftraggeber alleine zu tragen.

Inkassovergütung im gerichtlichen und nachgerichtlichen Bereich

Werden wir mit der Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens und/oder dem nachgerichtlichen Inkasso (zum Beispiel Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen/ Langzeitüberwachung) beauftragt, fallen weitere Vergütungen in Abhängigkeit von den jeweils  einzuleitenden Maßnahmen an.

Ankauf notleidender Forderungen oder entsprechender Forderungspakete

Einen Ankauf/Verkauf Ihrer titulierter Forderungen werden bei uns nicht angeboten.